Hausregeln
Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände obliegt am Tag der Veranstaltung der TMT Produktions GmbH, Münsterstr. 50, 49377 Vechta (nachfolgend genannt: Veranstalter). Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.