AGB
Happyland GmbH & Co KG
Auf Bollen 17
D-72336 Balingen
E-Mail: info@happylandgmbh.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dirk Bamberger
Registergericht: Amstgericht Stuttgart, Registernummer: HRA 728 592
Ust Nr. gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE144840106
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV: Dirk Bamberger
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen „Happyland GmbH & Co KG“, nachstehend „Elements Festival“ genannt. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen. Als Kunde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jegliche Kunden von Elements Festival. Elements Festival als „Auftragnehmer“ oder aus „Auftraggeber“ bezieht sich auf jegliche Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Auftraggebern oder Auftragnehmern. Als Besucher gilt jeder Gast bei einer Veranstaltung von Elements Festival.
Ticketrichtlinien
Für unsere Tickets besteht kein Widerrufsrecht. Sie sind grundsätzlich von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Mit dem Kauf und Einlösen des Tickets stimmt der Besucher den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Elements Festival zu. Diese sind ebenfalls am Einlass zum Veranstaltungsgelände ausgehängt.
Der Weiterverkauf von Tickets ist ausschließlich über den vom Elements Festival zur Verfügung gestellten Resale-Shop gestattet. Dieser ist unter www.elementsfestival.de erreichbar. Rabattiert eingekaufte Tickets, wie z.B. „Early-Bird Tickets“ aller Phasen, sind vom Weiterverkauf auch im Resale-Shop ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch von Tickets oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten des Käufers entstehen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Tickets sind nur in Verbindung mit offiziellen Ausweisdokumenten gültig. Der Name, der auf dem Ticket abgedruckt ist, muss nicht zwangsläufig übereinstimmen.
Tickets wird beim erstmaligen Betreten des Geländes entwertet.
Tickets muss in einem einwandfreien Zustand sein. Ticket vor Nässe schützen! Wir übernehmen keine Garantie für einen erfolgreichen Scanvorgang, falls der Ticketabriss bereits vom Ticket getrennt wurde.
Tickets stellen keine Rechnung dar. Diese kann im Ticketshop-Portal bei Bedarf angefordert werden.
Besucher
Haftung
Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter nicht für Personen- und Sachschäden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Es gelten die Bestimmungen des Salzburger Jugendschutzgesetzes in seiner letzten Fassung. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.
Ausweis
Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen.
Tiere
Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden.
Sicherheitsanweisungen
Den Anweisungen des Personals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.
Gewalt
Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.
Absage / Programmänderungen
Bei Absage des Events können die Karten bis 2 Monate nach Event (gegen Refundierung der Kosten des Tickets exkl. Vorverkaufsgebühren) zurückgegeben werden. Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorenthalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Unmöglichkeit der Nutzung von Teilen des Geländes oder ein teilweiser Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei nicht verschuldeter Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt!
1.1 Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruch des Käufers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
1.2 Im Fall der Absage des Festivals aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19-Virus gilt Ziffer 1.1 entsprechend. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass das Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.
Rechte an Bild und Ton
Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Video Übertragungen ins Internet und Fernseh-Übertragungen. Eigene Aufzeichnungen Ton-,Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig!
Lautstärke
Auf Grund der Lautstärke bei den Veranstaltungen kann es zu Hör- und/oder Gesundheitsschäden zu kommen, dafür übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Mitgebrachte Gegenstände
Feuerwerkskörper, spitze Gegenstände, Waffen, Flaschen, Regenschirme, sonstige gefährliche Gegenstände, Drogen dürfen nicht aufs Veranstaltungsgelände mitgenommen werden. Jegliche mitgebrachten Getränke und Speisen sind auf dem Festivalgelände untersagt, jedoch auf dem Campingplatz erlaubt. Beim Betretungsversuch mit verbotenen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein Besucher diese Durchsuchung nicht zu, hat er kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor. Eine genaue Auflistung der untersagten Gegenstände ist in unseren FAQs zu finden.
Starke Alkoholisierung / Drogeneinfluss
Stark beeinträchtige Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten.
Verwahrung von Gegenständen
Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehen Stellen (falls vorhanden) abgegeben werden (z.B. Garderobe, Locker). Bei Abgabe an anderen Stellen wie, z.B. Verstecken am Veranstaltungsgelände, Verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung! Selbst wenn in gutem Glauben eine Jacke von einem Mitarbeiter von Elements Festival woanders als bei der Garderobe oder ähnlicher Einrichtung angenommen wird, entsteht dieser Vertrag nicht. Bei Abgabe einer Jacke an der Garderobe wird nicht für den Inhalt der Jackentaschen gehaftet.
Taschenkontrolle
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, sei es bei der Ausweis- und Ticketkontrolle, vorallem nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Ein gültiger Lichtbildausweis muss bereitgehalten werden.
Musik
Zu laute Musik kann dauerhafte Gehörschäden verursachen, weshalb das Tragen von Gehörschutz Pflicht ist.
Mindestalter
Der Veranstalter behält sich bei jeder Veranstaltung das Recht vor, das Mindestalter individuell über den örtlichen Jugendschutzbestimmungen anzuheben.
Jugendschutzgesetz
Das zuständige Jugendschutzgesetz tritt in seiner letzten Fassung in Kraft.
Geltendes Recht / Gericht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Balingen. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Teile.
Gewinnspiele
Gewinnspiele auf Facebook oder ähnlichen Plattformen stehen in keiner Verbindung zu den jeweiligen Plattformbetreibern und werden in keiner Weise von den Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, ausgenommen MitarbeiterInnen der Happyland Gmbh & Co KG, beteiligte Agenturen und deren Angehörige. Die GewinnerInnen werden per Privatnachricht verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine und automatisierte Dienste ist ausgeschlossen. Die Happyland GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.
Elements Festival als Auftraggeber
Lieferantenvereinbarung zwischen dem Elements Festival und „Vertragspartner“
Höhe / Menge der bestellten Ware
Es wird festgehalten, dass sich die Höhe bzw. Menge der bestellten Ware ausschließlich auf genannte schriftliche Angebot bezieht. Sollten sich die Forderungen ändern, bedürfen diese ausdrücklich der Schriftform. Aus Aufträgen, welche von einem Dritten erteilt werden, kann kein Anspruch gegen Elements Festival geltend gemacht werden.
Anlieferung / Abladung
Von Elements Festival wird zur Anlieferung/Abladung keinerlei Hilfe, sei es Equipment oder Personal zur Verfügung gestellt. Weiters wird kein Stapler oder sonstiges Gefährt oder Gerät zum adäquaten Abladen zur Verfügung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Hospitality
Dem Vertragspartner wird keine kostenlose Verpflegung, Unterkunft oder Transportmittel zur adäquaten An- und Abfahrt zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner kümmert sich eigenständig um die notwendigen Transportmittel. Weiters stellt Elements Festival keine Aufenthaltsräume, Büros oder Sonstiges für den Vertragspartner oder Mitarbeiter zur Verfügung. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Verladung
Jegliche Lieferung darf erst nach Autorisierung am dafür vorgesehenen Ort abgeladen werden. Die zuständige Person zur Autorisierung wird spätestens am Erfüllungsort bekanntgegeben. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte die Lieferung an einem nicht autorisierten Platz oder generell ohne Absprache abgeladen werden, ist selbstständig und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, die Lieferung am richtigen Platz abzuladen. Sollten Elements Festival daraus Kosten erwachsen, werden diese zuzüglich einer Aufwandsgebühr dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Eine Abreise der Lieferung erfolgt ausschließlich durch die Genehmigung einer autorisierten Person und nach einer gemeinsamen Begutachtung der Ware, sowie unterschriebenem Übernahme-Protokoll. Alle Mängel die darin nicht festgestellt werden, gelten als bereits zum im Übernahme-Zeitpunkt vorhanden. Wird eine Abreise der Lieferung ohne autorisierte Person durchgeführt oder kein Übernahme-Protokoll ausgefüllt, wird bei Schäden oder Mängeln der Ware angenommen, dass diese bereits vor bzw. bei der Anlieferung vorhanden waren.
Schäden
Elements Festival übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Gegenstände des Vertragspartners oder solcher, die sich dieser bedient. Ausdrücklich ausgeschlossen sind unter anderem Diebstahl, Verlust oder jegliche Schäden an sonstigen Gegenständen. Für alle Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haftet der Vertragspartner. Im Speziellen auch für Asphalt-, Boden-, Umwelt- oder Personenschäden. Der Vertragspartner haftet für alle Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen zur Gänze – seien diese auch nur fahrlässig herbei geführt. Eine Haftung von Elements Festival gegenüber Lieferanten wird ausgeschlossen – ausgenommen sind grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigeführte Schäden bis zu einer Höhe von € 2.000,-. verursachte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich bei Bekanntwerden einer autorisierten Person zu melden.
Zahlungsziel
Als Zahlungsziel gilt ausschließlich das im Vertrag genannte Ziel. Abweichungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
Vorteile durch Dritter Seite
Wurde der Lieferant von einem Dritten empfohlen oder vermittelt, sodass der Lieferant und oder der Dritte, einen unzulässigen Vorteil erlangen, gebührt dem Lieferanten weder ein direktes noch ein indirektes Entgelt.
Rechte an Bild / Ton
Der Vertragspartner stimmt zu, dass sowohl Stand, Equipment, Mitarbeiter oder ähnliches fotografiert und gefilmt werden darf. Es wird zugestimmt, dass diese Materialien sowohl analog, als auch digital, gespeichert, verbreitet und uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Durch die Veröffentlichung eines Fotos / Videos im Internet, einer Zeitschrift oder sonstigem Medium ergeben sich keinesfalls Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder dem Ersteller des Bildes / Videos.
Lagerung Equipment/ Aufenthalt
Der Vertragspartner muss jegliche Gegenstände sowie Equipment nach der Erfüllung vom Veranstaltungsort entfernen. Sollten sich Gegenstände/Equipment oder Sonstiges nach Erfüllung am Erfüllungsort befinden bzw. im nahen Umkreis zwischengelagert werden, müssen diese entfernt werden. Alle entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, zuzüglich einem Aufwandszuschlag.
Mitarbeiteranmeldung / Eignung / arbeitsrechtliche Bestimmungen
Der Vertragspartner hat alle seine Mitarbeiter rechtmäßig nach aktueller deutscher Gesetzeslage anzumelden. Weiters sind alle Mitarbeiter nach den in Deutschland geltenden Mindestlöhnen zu bezahlen. Eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung– konkreter das Dokument A1 bzw. E101 ist spätestens vor Arbeitsantritt an jobs@elementsfestival.de senden und zusätzlich in analoger Form am Erfüllungsort unaufgefordert vor Arbeitsantritt abzugeben. Der Vertragspartner beschäftigt zur Erfüllung nur Mitarbeiter, welche die erforderliche Eignung bzw. Befähigungsnachweise jeglicher Art (Führerschein o.ä.) besitzen. Sämtliche in Deutschland anzuwendende arbeitsrechtliche Bestimmungen sind dabei stets einzuhalten.
Aufträge im Namen von Elements Festival
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritte im Namen von Elements Festival zu beauftragen oder Leistungen im Namen von Elements Festival in Anspruch zu nehmen.
Nebenabsprachen
Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich im Einvernehmen beider vereinbart werden.
Elements Festival als Auftragnehmer
Schäden
Jeder Vertragspartner haftet für die von ihm selbst, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Werden diese Schäden an Gegenständen oder Objekten im Besitz von Elements Festival verursacht, stellt Elements Festival eine Rechnung über die Höhe des verursachten Schadens an den Verursacher bzw. an das Unternehmen, für den der Verursacher im Zeitpunkt der Verursachung tätig war.
Bühne
Der Veranstalter versichert, sofern nicht anders vereinbart, dass eine geeignete Bühne zur Verfügung steht.
Behörden, Genehmigung
Der Veranstalter versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden.
Mietangebot, Vertragsabschluss
Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird erst durch eine schriftliche Bestätigung oder Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge – auch ohne Angabe von Gründen – vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen sind. In allen Fällen, wenn Elements Festival ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist sie von der Lieferpflicht befreit. An Elements Festival gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.
Leistungsänderungen, Weitervermietung und zusätzliche Leistungen
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischem Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Bereitstellung
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht mitinkludiert. Diese Leistungen berechtigen zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts.
Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für, im Zuge von vorgenommenen Arbeiten, verloren gegangene oder beschädigte Daten. Der Auftragnehmer haftet weiters nicht für die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht).
Mietzeit
Die Mietzeit beläuft sich grundsätzlich auf die vereinbarte Mietdauer. Über diese Mietdauer hinausgehende Zeit wird, bei Absicht des Kunden, zusätzlich verrechnet. Elements Festival behält sich das Recht, die Rückholung der Inventarien aus Dispositionsgründen zu verzögern. Diese durch Elements Festival verursachte Verzögerung bei der Rückholung wird nicht in Rechnung gestellt. Bei Lieferung beginnt die Mietzeit mit Ankunft der Leihartikel beim Kunden und endet mit Rückholung durch Elements Festival oder mit einem dazu beauftragten Frächter. Bei Abholung durch den Kunden beginnt die Mietzeit bei Abholung an der Rampe des jeweilig vereinbarten Abholort durch den Kunden und endet mit Rückgabe an der Rampe desselben Abholhortes, bzw. eines anderen vereinbarten Ortes.
Verlängerung der Mietzeit
Für die Verlängerung der Mietzeit ist die ausdrückliche Bestätigung von Elements Festival vor Auslauf der Mietzeit einzuholen. Im Falle der Unmöglichkeit einer Mietverlängerung behält sich Elements Festival vor, die Mietartikel zum ursprünglich vereinbarten Abholdatum zurückzunehmen. Die Verlängerung der Mietzeit wird zu den jeweilig geltenden Tarifen verrechnet.
Nachbestellung
Für Nachbestellungen ist Elements Festival erst nach schriftlicher Bestätigung der Erfüllung haftbar. Nachbestellungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich mit einer Transportpauschale zum jeweils geltenden Transporttarif von Elements Festivalverrechnet
Rückgabe, Bruch, Verlust
Der Kunde verpflichtet sich über die gesamte Mietdauer die Verantwortung über geliehene Leihgegenstände zu übernehmen. Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Leihartikel müssen inklusive jeglichem Zubehör, bereitgestellter Verpackungen und Ladeträger wie ursprünglich verpackt retourniert bzw. am Lieferort in gelieferter Zusammenstellung auf festem Untergrund bereitgestellt werden – insbesondere Schlichtordnungen, etc. sind dabei einzuhalten. Die Abnahmekontrolle erfolgt grundsätzlich mit Vorbehalt – Gläser und nicht einsehbare Beschädigungen können im Nachhinein durch Elements Festival beanstandet und verrechnet werden – und findet bei der Abholung durch den Zustellfuhrpark oder einem Frächter von Elements Festival bzw. Rückgabe durch den Kunden statt. Exakte Bruch- und Verlustmengen werden somit erst bei der Überprüfung während der Reinigung ermittelt. Nach Wahl von Elements Festival kann bei Bruch bzw. Verlust der Ersatz bzw. die Reparatur auf Rechnung des Kunden erfolgen, wobei im Sinne des Kunden die günstigere Variante gewählt wird. Beschädigte, irreparable Leihinventarien (mit Ausnahme der Gläser) werden jeweils bis zum 15. des Folgemonats(ausgehend vom Rückgabedatum) im jeweiligen Lager von Elements Festival zur Begutachtung bzw. Abholung aufbewahrt. Danach wird das beschädigte Leihinventar entsorgt. Bei Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden, behält sich Elements Festival vor, den Mietentgang bis zum Abschluss der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung zum jeweilig gültigen Tarif ohne etwaig vereinbarte Konditionen zu verrechnen. Nicht zurückgegebenes, bereits in Rechnung gestelltes Leihinventar kann bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats der Verrechnung am jeweiligen Standort von Elements Festival zurückgegeben werden, wobei der Kunde dieses Leihinventar auf eigene Kosten und eigene Verantwortung retour bringen oder für die durch die Beauftragung von Revolution Event entstandenen Kosten aufkommen muss.
Reinigung
Die zur Verfügung gestellten Inventarien sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verschmutzung wird die Reinigung mit dem jeweils gültigen Stundensatz von Revolution Event verrechnet.
Transport
Bei Selbstabholung durch den Kunden hat das Leihinventar nach den geltenden Gesetzen der StVO transportiert zu werden. Für jegliche Transportschäden bei Selbstabholung gilt die Haftung des Kunden.
Gefahrübergang
Der Gefahrenübergang bei Lieferung erfolgt bei Abnahme. Der Gefahrenübergang bei Abholung durch den Kunden erfolgt an der Rampe des jeweiligen Standorts. Bei Abholung durch Elements Festival oder einem Frächter erfolgt der Gefahrenübergang bei Abnahme vor Ort oder bei Retourstellung durch den Kunden an der Rampe.
Stornierung
Stornierungen aufgrund höherer Gewalt werden gänzlich kostenfrei entgegengenommen. Bei sonstigen Stornierungen bis vierzehn Tage vor Auslieferung/Abholung behält sich Elements Festival vor, 50% der Miete, später 100% der Miete, zu verrechnen.
Haftungsausschluss
Der Kunde hat vor Verwendung des Leihinventars dieses auf seine volle Verwendungstauglichkeit zu prüfen. Fehlerhaftes Inventar darf nicht verwendet werden und ist Elements Festival sofort zu retournieren bzw. anzuzeigen. Wird Elements Festival von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, hält der Kunde Elements Festival schad- und klaglos.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten und sichert die Kenntnis – sowohl eigene, als auch der Erfüllungsgehilfen – im Umgang mit den Leihartikeln zu. Er hat sich bei Anlieferung/Abholung und Abholung/Retourlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietartikel zu überzeugen und Elements Festival etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt. Der Kunde hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.
Zahlungsbedingungen
Der Kunde zahlt nach den mit Elements Festival vereinbarten oder festgesetzten Zahlungskonditionen. Ist keine Zahlungskondition vereinbart, so ist die vereinbarte Miete vor Übernahme der Sache fällig. Elements Festival behält sich im Zweifel die Einbehaltung einer entsprechenden Kaution als Sicherheit vor. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur nach vorheriger Absprache mit Revolution Event möglich. Bei Säumnis oder Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist jedweder von Elements Festival gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß den Preislisten von Elements Festival hinfällig und ist der insoweit nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.
Haftung & Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nicht durch Schäden, die von durch ihn zur Verfügung gestellten Geräten an Einrichtungen, anderen Geräten oder Personen verursacht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen. Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers.
Sonderbestimmungen für Mietgeräte- und Technik & Sorgfaltspflicht
Für Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gültige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen und die über eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen. Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Der für die Technik zur Verfügung stehende Stromanschluss ist vor Fremdeinwirkung sowie Nässe und dergleichen zu schützen. Generell gilt als vereinbart, dass keine Geräte (z.B. Kühlwagen, Gastronomiegeräte, etc.) mit dem Stromanschluss der Technik gekoppelt sein dürfen. Sollten durch eine unsachgemäß installierte Stromversorgung des Veranstalters Schäden am Technikmaterial entstehen, so wird der Veranstalter für sämtliche Schäden und Folgeschäden haftbar gemacht. Beschädigung am Eigentum von Elements Festival durch Fremdverschulden, Gefahr für Leib und Leben oder Krankheit, genauso ein Arbeitsbereich der nicht den Anforderungen entspricht (Bühne, Equipment, nicht ordnungsgemäß entsprechend der Veranstaltung engagiertes, technisches Personal), sowie eine dem Event nicht entsprechend angemessene Besucherzahl, entbinden Elements Festival von jeder Verpflichtung Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrücklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. Für urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte. Bei technischen Defekten während der Mietzeit leisten wir schnellstmöglichen Reparaturservice oder stellen ein Austauschgerät bereit. Es steht dem Vermieter jedoch auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt allenfalls zu beenden. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Für entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher oder höhere Gewalt im Generellen, ist die Happyland GmbH & Co KG nie haftbar zu machen.
Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Balingen.